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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2013 - 1 E 987/13   

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https://dejure.org/2013,28747
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2013 - 1 E 987/13 (https://dejure.org/2013,28747)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.10.2013 - 1 E 987/13 (https://dejure.org/2013,28747)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Oktober 2013 - 1 E 987/13 (https://dejure.org/2013,28747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit von § 52 Abs. 3 S. 2 GKG i.d.F.v. 01.08.2013 in beihilferechtlichen Streitigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 4 K 3043/10
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2013 - 1 E 987/13
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 17.08.2015 - XI S 1/15

    Zur Streitwerterhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG

    Nicht ausreichend ist es, wenn dieselbe rechtliche Problematik zwar in zukünftigen Zeiträumen auftritt, die Verwirklichung des entsprechenden konkreten Sachverhalts aber nicht hinreichend sicher absehbar ist (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2013  1 E 987/13, juris, Rz 8, zur Beihilfe für Krankheitskosten; ebenso Wiegand, Kranken- und Pflegeversicherung --KrV-- 2014, 137, 139).
  • FG Köln, 16.03.2016 - 10 Ko 2520/15

    Zugrundezulegender Streitwert im Rahmen der Kostenfestsetzung bei einem

    Nicht ausreichend ist es, wenn dieselbe rechtliche Problematik zwar in zukünftigen Zeiträumen auftritt, die Verwirklichung des entsprechenden konkreten Sachverhalts aber nicht hinreichend sicher absehbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17.08.2015 - XI S 1/15, a.a.O. mit Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.10.2013 - 1 E 987/13, juris, zur Beihilfe für Krankheitskosten).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2017 - 19 E 818/16

    Streitwerterhöhung um den Betrag der offensichtlich absehbaren zukünftigen

    OVG NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - 1 E 987/13 -, juris, Rn. 8.
  • VG Oldenburg, 22.04.2015 - 5 A 3465/12

    Äquivalenzprinzip; Außenbewirtschaftung; Gebührenhöhe; Gebührensatz;

    Denn nach § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG werden in Rechtsstreitigkeiten, die - wie hier - vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, die Kosten nach bisherigem Recht erhoben (OVG NW, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - 1 E 987/13 - Rn. 8, juris).
  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 C 15.2646

    Keine Verdreifachung des Streitwerts

    Es ist jedenfalls nicht schon derzeit erkennbar, ob und ggf. in welcher Höhe dem Kläger zukünftig Behandlungskosten entstehen werden (vgl. OVG NRW, B. v. 18.10.2013 - 1 E 987/13 - juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2018 - 1 E 191/18
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2013- 1 E 987/13 -, juris, Rn. 8.
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